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   RG, 26.09.1902 - 2968/02   

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RG, 26.09.1902 - 2968/02 (https://dejure.org/1902,365)
RG, Entscheidung vom 26.09.1902 - 2968/02 (https://dejure.org/1902,365)
RG, Entscheidung vom 26. September 1902 - 2968/02 (https://dejure.org/1902,365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 35, 351
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63

    Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Wiederaufnahme des Verfahrens -

    Deshalb ist das erkennende Gericht an ihn gebunden und darf die erneute Verhandlung und Entscheidung nicht weiter erstrecken, als der Beschluß es gestattet (BGHSt 14, 85, 87 f [BGH 27.01.1960 - 2 StR 604/59], vgl. auch RGSt 35, 351; BayObLG 1952, 78; BGH 1 StR 675/54 vom 15. April 1955).
  • BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56

    Rechtsmittel

    Dafür könnte an sich sprechen, daß durch die Zulassung der Wiederaufnahme (§ 370 Abs. 2 StPO) das alte Urteil tatsächlich beseitigt worden ist (RGSt 35, 351) und das neue Urteil auf Grund einer neuen Hauptverhandlung ergeht, ohne daß dabei eine Bindung an das frühere Urteil besteht, selbst wenn es im Einzelfall mit dem alten völlig übereinstimmt und dieses formell nach § 373 Abs. 1 StPO aufrechterhalten wird (RGSt 57, 317).
  • BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64

    Strafbarkeit einer Tätigkeit für die KPD - Förderung der KPD vor deren Verbot -

    Das jetzt erkennende Gericht hat die bestehen gebliebenen tatsächlichen Feststellungen zum Schuldspruch in seinem neuen Urteil im ganzen Umfang des durch den Eröffnungsbeschluss bezeichneten Sachverhalts (§ 264 StPO) unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten selbständig zu würdigen und einen neuen Strafausspruch zu finden (vgl. RGSt 30, 421; 35, 351).
  • BGH, 20.09.1966 - 1 StE 1/64

    Rechtsmittel

    Der Wiederaufnahmebeschluss tritt als weitere Prozessvoraussetzung zu all den anderen hinzu (vgl. BGH 1 StR 443/54 vom 29. März 1955, angeführt in Müller/Sax KMR § 370 Anm. 4 a; zum Erfordernis des Eröffnungsbeschlueses im Wiederaufnahmeverfahren: RGSt 35, 351, 353).
  • BGH, 28.06.1957 - 1 StR 365/56

    Rechtsmittel

    Die Rechtmäßigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens ist durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. Juli 1954 bindend festgestellt (RGSt 4, 402; 20, 46, 48; 35, 351, 353; BGH 1 StR 675/54 vom 15. April 1955).
  • BGH, 08.03.1963 - 6 BJs 411/59

    Gewährung eines Rechtsmittels in Hochverratssachen und Landesverratssachen -

    Sinn des § 372 StPO ist allein, die Beschwerde, soweit sie nach § 304 Abs. 1 StPO zugelassen ist, den Besonderheiten des § 311 StPO zu unterwerfen, insbesondere weil gerade im Wiederaufnahmeverfahren der Rechtskraft von Beschlüssen oft Bedeutung zukommt (RGSt 20, 46; 35, 351; BGHSt 14, 85).
  • BGH, 01.07.1955 - 2 StR 181/55

    Rechtsmittel

    Erst der Beschluß, durch den das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung nach § 370 StPO anordnet, beseitigt das frühere rechtskräftige Urteil (RGSt 35, 351; NJW 1953, 918).
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